Mountainbike-Verbot im hessischen Wald?

Nachdem Anfang des Jahres das nächtliche Betretungsverbot abseits befestigter Wege Einzug in das hessische Waldgesetz gefunden hat, liegt nun die “Version 2.0″ als Gesetzesvorlage vor. Dieses birgt sehr einschneidende Änderungen inbesonders für Mountainbiker:

Radfahrer dürfen gemäss dieser Vorlage nur noch auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald fahren, die „von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können”. In der Konsequenz kann ich als Mountainbiker einen großen Teil des Waldes nicht mehr befahren. Weiterhin soll das gemeinsame Fahren von mehreren Personen nicht mehr vom allgemeinen Betretungsrecht umfasst sein und bedarf der Genehmigung des Eigentümers. Laufgruppe adé?

Geht es noch? Und nun? Alle Details gibt es im Crosspost auf JeeperMTJ.com. Wehrt Euch gegen diese Lobbyarbeit. Die Menschen dürfen nicht aus der Natur ausgesperrt werden.

Mountainbike-Verbot in hessischen Wäldern? auf JeeperMTJ.com