Oh Herborn, schippe erst vor Deiner Haustür

Die Stadt Herborn ist immer für einen Slapstick gut. Wenn man aktuell durch Herborn läuft, fühlt man sich eher wie in Whitehorse im Yukon. Schneeräumung beschränkt sich auf das Umverteilen von Schnee auf den großen Straßen und das Niederwälzen von Schneehaufen der Anwohner. Gestern erreichte mich dann über den RSS Feed der Stadt Herborn eine an Ihre Bewohner gerichtete Mitteilung. Mit dem erhobenen Zeigefinger werden dort die Pflichten von Grundstückseigentümer gemäss der Straßenreinigungssatzung erklärt.

Wenn man die Schneeräumung nicht durchführt, und es stürzt jemand während der Zeit, in der man selbst zur Schneeräumung verpflichtet ist, haftet man. Und je nachdem, wie schwer sich der Gestürzte verletzt hat, können Schadensersatz und Schmerzensgeld schon mal schnell ein paar tausend Euro ausmachen. Um solche Forderungen abzuwehren, kommt es auch darauf an, wie man die Wege räumt, für die man zuständig ist. Wer, wie und welche Fläche zu räumen bzw. von Eis zu beseitigen ist, das richtet sich im Bereich der Stadt Herborn nach der Straßenreinigungssatzung.

In deutscher Gründlichkeit ist dort alles bis ins Kleinste geregelt und natürlich wird mit einem Bussgeld gedroht:

Neben den zu Beginn erwähnten möglichen Schadenersatzforderungen können und werden bei Nichtbeachtung der vorgenannten Verpflichtungen Geldbußen auferlegt werden.

Dem Verfasser dieser Meldung würde ich vorschlagen einmal einen kleinen Rundgang durch Herborn zu machen und dann seinem Kollegen in der benachbarten Amtsstube, der für die Straßenräumung zuständig ist, das entsprechende Bussgeld zu verordnen. Es ist schon herrlich wenn mit zweierlei Mass gemessen wird. Der Bürger wird mit Hinweis auf die Verkehrssicherheitspflicht mit Bussgeld gedroht und der Zeigefinger mahnend gehoben. Das ist natürlich recht einfach wenn man selbst nicht dieser Pflicht unterliegt. Herborn alaf! Schippe erst vor Deiner eigenen Tür.

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